15 blem kann im Zusammenhang mit betagten Menschen mit vorbestehenden Erkrankungen stets vorgebracht werden, was allerdings nicht dazu führen kann, dass ihnen die Opfereigenschaft einer fahrlässigen Tötung in der Folge abgesprochen werden müsste. Anders als die Verteidigung vorbringt, sprechen auch die Ungenauigkeiten in den Zeugenaussagen nicht gegen deren Glaubhaftigkeit. Hinsichtlich der Räder des Rollators (gemäss M.________ seien die vorderen Räder des Rollators über dem Bordstein gefahren [pag. 44, Z. 32], N.___