__ am fraglichen Tag adäquat gekleidet (vgl. pag. 74; u.a. einen Wintermantel, ein Wollgilet, eine Wollstrickjacke, einen Rock und Unterrock, Strumpfhosen und Stützunterhosen, Wollhandschuhe) und den Akten ist nichts zu entnehmen, was auch nur ansatzweise auf eine Verwahrlosung, Verwirrung oder ähnliches hindeuten würde. Die Tochter hatte gemäss E-Mail vom 24. März 2020 angegeben, sie habe mir ihr gemeinsam die grösseren Einkäufe getätigt, die kleineren Einkäufe habe sie unter der Woche selbst erledigt. Am fraglichen Tag sei sie im O.________ eine Puppe einkaufen gewesen (pag. 195). Auch Prof. em. Dr. med. L.________ gab an, nach der letzten Hospitalisation von †D.__