14 Gutachter – und entgegen der Ansicht der Verteidigung (p. 442) – wäre dies auch für Laien gut wahrnehmbar gewesen: So merkte Prof. em. Dr. med. L.________ an, dass ein Zusammensacken von Beobachtern (d.h. auch Laien) erkannt würde (p. 319 f.). Das bestätigte Prof. Dr. med. K.________ an der Verhandlung und erklärte, dass ein Zusammensacken am Rollator gleich aussehen würde wie bei einer frei gehenden Person (p. 424 Z. 17 ff., p. 425 Z. 5). Die Aussagen von M.________ und N.________ betreffend den Sturz des Opfers sind weitgehend übereinstimmend, konstant, logisch-konsistent, de-