Das Opfer sei mit dem grösseren Rad über das Trottoir hinaus gefahren (p. 418 Z. 16). Auf Frage, was der Grund für den Sturz gewesen sei, erklärte er, dass das Opfer mit dem Rollator über den Trottoirrand «us» gefahren sei. Die Tasche sei für ihn auch ein «Bitz» ein Grund gewesen, weshalb das Opfer den Trottoirrand nicht gesehen habe (p. 418 Z. 24 ff.). Er verneinte grundsätzlich, dass es Hinweise für ein medizinisches Problem gegeben habe. Der Kantonspolizist habe ein Rezept eines Mittels gegen Schwindelanfälle beim Opfer gefunden. Sie hätten einander dann angeschaut. Darum komme man auf solche Gedanken. Nicht, dass er das optisch festgestellt hätte (p. 418 Z. 31 ff.). Für ihn sei es