13 es in Richtung Fussgänger gewollt habe. Das Opfer habe vermutlich etwas vor dem Fussgängerstreifen die Strasse überqueren wollen, da das Auto noch etwas auf dem Fussgängerstreifen gestanden sei. Dadurch sei es mit dem Rollator gestürzt. Er habe gesehen, wie das Opfer umgefallen sei. Die vorderen Räder des Rollators seien über den Bordstein gefahren und deshalb sei das Opfer auf die Strasse gefallen (p. 44 Z. 27 ff.). In der Hauptverhandlung sagte er gleichbleibend aus: Das Opfer habe wohl über den Fussgängerstreifen gehen wollen.