und Prof. em. Dr. med. L.________ (pag. 426 ff.) sowie die Aussagen der Beschuldigten (delegierte Einvernahme vom 5. Dezember 2018 [pag. 54 ff.], staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 27. Juni 2019 [pag. 56 ff.], anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. Dezember 2021 [pag. 429 ff.] und der Berufungsverhandlung vom 14. Oktober 2022 [pag. 704 ff.]) vor. Auf die Aussagen wird, soweit notwendig, im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher eingegangen. Dies gilt auch für die Aussagen der Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung.