Zudem sind die Sachverhaltselemente, welche die Sorgfaltspflichtverletzungen begründen sollen, zu prüfen: Die mangelnde Aufmerksamkeit der Beschuldigten, die Position ihres Autos auf dem Fussgängerstreifen bzw. der Abstand ihres Autos zum Bus bzw. der Bushaltestelle, das Aussteigen von †D.________ aus dem Bus und das Vorhandensein eines Signals «Spital». Ferner wird von der Beschuldigten bestritten, dass †D.________ für sie sichtbar war bzw. sie sie hätte sehen können.