Wenn die Zeugen gesehen hätten, das D.________ getaumelt und dann in sich zusammengefallen wäre, hätten sie dies anders geschildert. Der Einwand der Verteidigung mit den medizinischen Laien verfange nicht, denn man müsse keine solche Ausbildung haben, um sehen zu können, ob die Körperspannung aufhöre oder ob jemand stürze. Auch die Gutachter hätten festgehalten, dass dies sehr anders aussehe. Es gebe keinen Grund, an den Aussagen der Zeugen zu zweifeln. Ob der Sturz letztlich auch mit den am Rollator angehängten Taschen im Zusammenhang gestanden habe, tue nichts zur Sache.