Anlässlich der heutigen Einvernahme habe sie zudem im Widerspruch zu den ersten Aussagen gesagt, sie habe ein Rumpeln festgestellt. Auch heute habe die Beschuldigte zu Protokoll gegeben, sie sei nicht pressiert gewesen, sie sei immer früh dran. Man wisse nicht, ob die Beschuldigte pressiert gewesen sei, aber früh losgefahren sei sie sicher nicht, da sie nachweislich kurz vor Arbeitsbeginn noch nicht vor Ort gewesen sei. Zudem stelle sich die Beschuldigte als Opfer dar. Anders als sie vorbringe, werde ihr diesbezüglich nicht vorgeworfen, dass sie den Kontakt mit den Angehörigen nicht gesucht habe.