6 dizinisches Problem bestanden hätten, habe der Zeuge M.________ derart beantwortet, dass er es so nicht sagen könne, eher nein. Der Zeuge N.________ habe mit dem Polizisten bei D.________ ein Rezept für ein Mittel gegen Schwindelanfälle gefunden und er habe gesagt, er könne nicht sagen, ob das Opfer zusammengesackt sei oder nicht. Medizinische Laien könnten ein Stolpern nicht von einem Zusammensacken der Beine unterscheiden, weshalb die Annahme, dass beide Zeugen keine Anzeichen für ein medizinisches Problem wahrgenommen hätten, falsch sei, da beide ausgesagt hätten, sie könnten es so nicht sagen.