Man frage sich, wo D.________ vor dem Auto seiner Klientin hätte durchgehen wollen. Die Aussagen der Zeugen betreffend das Aussteigen des Opfers aus dem Bus, das Kippen des Rollators und der Endposition des Fahrzeugs der Beschuldigten seien alle widersprüchlich. Und jetzt würden die Gutachter auf diese Aussagen abstellen und schliesslich auch davon ausgehen, dass das Opfer gestolpert und nicht zusammengebrochen sei. Die Frage, ob gemäss seiner Einschätzung Hinweise auf ein me-