zur Protokoll gegeben, die Frau habe den Anschein gemacht, dass sie in Richtung Fussgängerstreifen gewollt habe. «Da das Auto noch etwas auf dem Fussgängerstreifen stand, wollte die Frau vermutlich etwas vor dem Fussgängerstreifen die Strasse überqueren. Dadurch stürzte sie mit dem Rollator.» (Verweis auf pag. 44, Z. 29 ff.). Die Unfallendstelle mit der Unfallendposition des Opfers zeige, dass das Fahrzeug seiner Klientin über den Fussgängerstreifen hinaus gestanden sei. Man frage sich, wo D.________ vor dem Auto seiner Klientin hätte durchgehen wollen.