Der Zeuge N.________ habe ausgesagt, dass er D.________ aus dem Bus habe austeigen sehen, obwohl man heute wisse, dass das nicht so gewesen sei. Weiter habe der Zeuge M.________ ausgesagt, dass die vorderen Räder des Rollators über den Rand geraten seien, der Zeuge N.________ habe geschildert, es seien die rechten Räder gewesen. Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme habe er dann gesagt, dass es ein Rad vom Rollator gewesen sei. Und betreffend die Fahrzeugposition der Beschuldigten habe der Zeuge M.________ zur Protokoll gegeben, die Frau habe den Anschein gemacht, dass sie in Richtung Fussgängerstreifen gewollt habe.