«Dabei ist jedoch anzumerken, dass das Herz von D.________ hochgradig krankhaft verändert war und jederzeit einen derartigen Sturz hätte auslösen können (beispielsweise durch Herzrhythmusstörungen), ohne dass dies morphologisch zu erkennen wäre.» (Verweis auf S. 6 des rechtsmedizinischen Gutachtens) und «Insbesondere der auffallend geringe Blutverlust aus dem Riss der Brustschlagader mahne zur Vorsicht bei der Interpretation.» (Verweis auf S. 1 ff. der Stellungnahme von Dr. K.________). Gemäss der Vorinstanz sei das Gutachten zwar schlüssig, stimmig und nachvollziehbar, aber es handle sich um zurückhaltende Ausführungen. Sie erkläre dies damit, dass Dr. K.____