9. Oberinstanzliche Vorbringen der Verteidigung Vorab ist anzumerken, dass die Verteidigung im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung auch rechtliche Ausführungen machte. Ihre Vorbringen werden der besseren Übersicht halber bereits an dieser Stelle aufgeführt. Bei der rechtlichen Würdigung (vgl. E. III. hiernach) wird darauf verwiesen werden.