Die Geschädigte verstarb trotz sofort eingeleiteten Reanimationsmassnahmen um 10.02 Uhr im Notfallzentrum des Spitals V.________. Die entsprechenden Verletzungen, insbesondere das massive Brustkorbtrauma mit Bruch der Brustwirbelsäule (mit der Folge eines spinalen Schocks mit rasch folgendem Kreislaufstillstand), infolge der zweimaligen Überrollung nach dem Stolpersturz waren schlussendlich todesursächlich.