_, nachdem diese rechts neben dem Bus hervorgekommen war und damit für die Beschuldigte sichtbar wurde. Die Geschädigte geriet anschliessend mit einem rechten Rad ihres Rollators über den Trottoirrand und stürzte dadurch mit dem Rollator vornüber mit ihrer Brust auf die Fahrbahn (Stolpersturz), unmittelbar vor den haltenden PW der Beschuldigten. Die Beschuldigte übersah dabei aus unbekannten Gründen auch den Sturz der Geschädigten direkt vor ihren PW; sie habe die Geschädigte weder auf dem Trottoir gehend noch während