616 f.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden von Amtes wegen über die Beschuldigte ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 27. September 2022 (pag. 636 ff.), sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 3. Oktober 2022 (pag. 694), eingeholt. Schliesslich wurde die Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 13. Oktober 2022 (pag. 704 ff.) erneut zur Person und zur Sache einvernommen.