Die Kammer wies die Beweisanträge mit begründetem Beschluss vom 3. März 2022 ab (pag. 598 ff.). Mit Eingabe vom 14. März 2022 beantragte die Verteidigung begründet, der Gutachter solle vor Gericht eine Erläuterung seines Gutachtens abgeben können (pag. 604 f.). Nach Einlangen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 28. März 2022 mit Antrag auf Abweisung (pag. 610) wies die Kammer den Beweisantrag mit begründetem Beschluss vom 13. April 2022 ab (pag. 616 f.).