1. Zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 8'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5'900.00 und Auslagen von CHF 17'236.60, insgesamt bestimmt auf CHF 23'136.60. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: