2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 27. April 2021 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid Der Gerichtsschreiber: