3 Höhe von CHF 4'500.00 nicht bezahlt und erst am 6. November 2020 bedingt entlassen worden wäre. Somit habe die Bezahlung von CHF 4'500.00 nur bewirkt, dass er 16 Tage früher entlassen worden sei. An der Probezeit von einem Jahr habe sich dadurch nichts geändert. Dies bestätige, dass er im Zeitpunkt der Zahlung davon ausgegangen sei, er werde ohne Probezeit entlassen. Gegenteilige Behauptungen von Seiten des AJV und der BVD würden keinen Sinn ergeben und kämen einer Verhöhnung gleich.