Seine Zahlung sei durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen worden. Ihm sei dadurch die objektive Wahlmöglichkeit, ob er die Geldstrafe bezahlen oder die Ersatzfreiheitsstrafe verbüssen wolle, genommen worden. Hätte er gewusst, dass ihm trotz Bezahlung der Geldstrafe eine einjährige Probezeit auferlegt wird, hätte er die Zahlung nicht gemacht. Die Zusicherung zur Entlassung ohne Anordnung einer Probezeit bei Bezahlung von CHF 4'500.00 bestätige sich mit Blick auf seine finanziellen Verhältnisse. Eine Probezeit von einem Jahr hätte ihn auch dann getroffen, wenn er die Geldstrafe in