11. Der Beschwerdeführer bringt vor, ihm sei bei einem Gespräch am 1. Oktober 2020 durch die BVD, Regionalstelle Emmental-Oberaargau, zugesichert worden, dass er bei Bezahlung der Geldstrafe von CHF 4'500.00 die Endstrafe verbüsst hätte und er ohne Probezeit entlassen würde. Er habe die Zahlung nur unter dieser Annahme getätigt. Die erfolgte bedingte Entlassung am 21. Oktober 2020 unter Auferlegung einer Probezeit von einem Jahr bei einem Strafrest von 5 Tagen entspreche nicht der getroffenen Vereinbarung. Seine Zahlung sei durch Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen worden.