2 7. Mit Schreiben vom 3. Februar 2021 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 17). Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 beantragte auch die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde und verzichtete – unter Verweis auf die Ausführungen im Entscheid der SID vom 21. Januar 2021 – auf weitere Ausführungen (pag. 25).