6. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 28. Januar 2021 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID sowie die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 11 ff.).