4. Mit Entscheid vom 21. Januar 2021 wies die SID die Beschwerde ab (pag. 18 ff.). 5. Am 25. Januar 2021 (Eingang: 27. Januar 2021) erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 21. Januar 2021 und formulierte das folgende Rechtsbegehren (pag. 01 ff.): «Die Probezeit von einem Jahr aufgrund der nicht vereinbarungsgemässen bedingten Entlassung per 21. Oktober 2020 mit gleichzeitigem Inkasso der CHF 4'500, trotz bereits erfolgter Zusicherung einer 2/3 Strafe sei aufzuheben.»