Nachdem der Beschwerdeführer die Geldstrafe in Höhe von CHF 4'500.00 bezahlt hatte und sich das Totalstrafmass dadurch verkürzte, verfügten die BVD am 21. Oktober 2020 die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers am gleichen Tag unter Anordnung einer einjährigen Probezeit, wobei der Strafrest auf 5 Tage festgelegt wurde (amtliche Akten SID pag. 01 ff.). 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 25. Oktober 2020 bei der SID Beschwerde. Er stellte den Antrag, die ihm auferlegte Probezeit von einem Jahr bis am 5. November 2021 sei aufzuheben (amtliche Akten SID pag. 07 ff.).