Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor erster Instanz mit CHF 37'628.60. Vom amtlichen Honorar ist der am 20. November 2018 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern für besondere Aufgaben bezahlte Vorschuss von CHF 25'590.20 abzuziehen. Rechtsanwalt B.________ ist demzufolge für die amtliche Verteidigung von A.________ vom Kanton Bern total noch ein Betrag von CHF 12'038.40 auszurichten. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung in der Höhe von CHF 37'628.60 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz