1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren. Die Untersuchungshaft von 265 Tagen (9. November 2017 – 31. Juli 2018) wird im Umfang von 265 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 42'958.70. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. 46 III.