Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 18. August 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen durch Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung am 10. Juli 2018 an der R.________ (Strasse), .________ S.________ (Ziff. 2 AKS),