1909 f.) einen Aufwand von 20.47 Stunden zu CHF 200.00, Auslagen von CHF 21.40 und Mehrwertsteuer von CHF 316.90 geltend, was eine beantragte amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 4'432.30 ergibt. Aufgrund der effektiven Dauer der Berufungsverhandlung erfolgt eine Kürzung auf 19.00 Stunden; die übrigen geltend gemachten Aufwände erscheinen angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.__