Zuerst war er in der Folge im Zugrestaurant im Service tätig, heute führt er selbstständig einen Kiosk, welcher gemäss eigenen Angaben ihm gehört. Die Eltern des Beschuldigten sind verstorben. Er hat zwei Brüder, die in Biel leben. Von seiner Frau, mit welcher er vier Kinder (26, 24, 22 und 13 Jahre alt) hat, hat sich der Beschuldigte getrennt. Drei Kinder leben noch zu Hause bei der Mutter. Inzwischen hat er ein weiteres Kind mit einer anderen Frau. Der Beschuldigte weist keine Vorstrafen auf, was sich neutral auszuwirken hat (BGE 136 IV 1).