27. Täterkomponenten Vorleben und Persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz erwog dazu Folgendes (S. 53 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1775): Der Beschuldigte, A.________, geb. .________, ist gemäss seinen eigenen Angaben im Kosovo geboren und aufgewachsen. Während des Krieges im Jahr 1999 sei er in die Schweiz gekommen, um sein Leben zu retten. Er hat eine Ausbildung im Detailhandel gemacht. Nach der Einreise in die Schweiz durfte er während einem Jahr nicht arbeiten. Zuerst war er in der Folge im Zugrestaurant im Service tätig, heute führt er selbstständig einen Kiosk, welcher gemäss eigenen Angaben ihm gehört.