Geständnisrabatt Strafmindernd ist unter diesem Schuldspruch hingegen zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte von Anfang an von sich aus geständig war und das Geständnis anklagebegründend war. In Anbetracht der Bedeutung dieses Geständnisses für die Strafverfolgung erfolgt ein Abzug von einem Drittel, d.h. von 30 auf 20 Monate Freiheitsstrafe. 25.2 Fazit Von den 20 Monaten Freiheitsstrafe sind zwei Drittel zu asperieren, ausmachend 12 Monate. 26. Gesamtstrafe Nach dem Dargelegten ist von einer Gesamtstrafe (vor den Täterkomponenten) von 86 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen.