Art und Weise des Tatvorgehens / Verwerflichkeit des Handelns Verschuldensmindernd ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nur für den «blossen» Transport des Kokains verurteilt wurde. Er nahm in diesem konkreten Drogengeschäft somit eine untergeordnete Stellung in der Hierarchie ein. Die Kammer erachtet hierfür eine Reduktion von 37 Monaten auf 30 Monaten (rund 20 %) als angemessen.