25. Asperation für Beförderung von mind. 1'000 Gramm Kokaingemisch 25.1 Objektive und subjektive Tatschwere (Tatkomponenten) Gefährdung des geschützten Rechtsguts Auch hier gilt es unter dem Titel der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts, vorab die Menge von 650 Gramm reinem Kokain zu berücksichtigen. Auch diese Menge übersteigt die Grenze von 18 Gramm Kokain massgeblich und gefährdete somit das geschützte Rechtsgut der Volksgesundheit erheblich. Gestützt auf die Referenzstrafen- Tabelle von SCHLEGEL/JUCKER legt die Kammer hierfür eine Freiheitsstrafe von 37 Monaten als Ausgangspunkt fest. Art und Weise des Tatvorgehens /