Da das Tatgeschehen seitens des Beschuldigten jedoch bereits weit fortgeschritten war, kann dies nur leicht strafmildernd berücksichtigt werden. Leicht verschuldensmindernd ist zudem der Einsatz des verdeckten Ermittlers zu würdigen, wobei mit der Vorinstanz darauf hinzuweisen ist, dass der Beschuldigte selber nicht direkt mit diesem zu tun hatte, sondern nur als Kontaktperson von Q.________ auftrat. Q.________ war derjenige, welcher den Kontakt mit dem Ermittler hatte und den Beschuldigten nach dem Kilogramm Kokain gefragt hatte. Willensrichtung und Beweggründe