35 Strafmildernd ist hingegen zu berücksichtigen, dass es beim grössten Anteil der 1'220 Gramm Kokain nicht um Handel, sondern um ein Anstalten treffen zur Veräusserung ging. Da das Tatgeschehen seitens des Beschuldigten jedoch bereits weit fortgeschritten war, kann dies nur leicht strafmildernd berücksichtigt werden.