__ durch die deutschen Behörden zurückzuführen und nicht auf das Verhalten des Beschuldigten. Unabhängig davon ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs jedoch objektiv geringer, wenn wie vorliegend die zu vermittelnden Betäubungsmittel noch nicht an den Drogenabnehmer abgegeben werden konnten. Art und Weise des Tatvorgehens / Verwerflichkeit des Handelns Unter dem Aspekt der Art der Ausführung der Tat ist vorliegend leicht verschuldenserhöhend zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte beim Anstaltentreffen zur Einfuhr und zum Erwerb/Erlangen der rund 5 Kilogramm Heroingemisch im internationalen Betäubungsmittelverkehr tätig war.