29 990 Gramm Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 84 %, ausmachend 831.6 Gramm reines Kokain, erworben hat sowie in der Zeit vom 8./9. November 2017 in Biel, Parkplatz «.________», Anstalten zur Veräusserung von 990 Gramm Kokaingemisch an «O.________» und «P.________» (verdeckte Ermittler) getroffen hat, gemeinsam begangen mit Q.________. Im Übrigen wird auf die detaillierten erstinstanzlichen Ausführungen zum massgebenden Sachverhalt und Beweisergebnis verwiesen (S. 8 und 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag.