Es ist erstellt, dass der Beschuldigte im Zeitraum von ca. Ende Oktober bis 9. November 2017 in Biel, Bern und andernorts nicht zum Eigenkonsum bestimmte mindestens 391 Gramm Kokaingemisch, ausmachend total 193.1 Gramm reines Kokain, von unbekannten Lieferanten erworben/erlangt und besitzt hat sowie in der Zeit ab dem 9. November 2017 in Biel, Bern und andernorts Anstalten zur Veräusserung von 391 Gramm Kokaingemisch in Portionen verschiedener Grösse an diverse unbekannte Abnehmer getroffen hat. Im Übrigen wird auf die detaillierten erstinstanzlichen Ausführungen zum massgebenden Sachverhalt und Beweisergebnis verwie-