a BetmG mit der Vorinstanz der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen durch Anstalten treffen zur Einfuhr und zum Erwerb/Erlangen von 4'959.8 Gramm Heroingemisch (ausmachend 2'212.1 Gramm reines Heroin) in der Zeit von Mitte August bis 23. August 2017 in Bern, Biel, auf der Strecke Niederlande – Rüsselsheim und eventuell andernorts, schuldig zu erklären. IV. Strafzumessung