Die von der Verteidigung vorinstanzlich angeführten Bundesgerichtsentscheide stellen lediglich Beispielfälle dar; die vorne angeführten weiteren Beispielfälle zeigen auf, dass mitunter auch weniger oder weniger «intensive» Handlungen vom Bundesgericht als «Anstaltentreffen» gewürdigt wurden (z.B. sogar eine Darlehensaufnahme zum Zweck der Abwicklung eines Rauschgiftgeschäfts, aber auch das gezielt Verbindung-Suchen zum Drogenmilieu, um sich eine Bezugsquelle für Betäubungsmittel zu erschliessen, und das Entgegennehmen eines bestimmten Verkaufsangebots).