fuhr erst nach dem durch den Beschuldigten abgegebenen «ok» mit 5 Kilogramm Heroingemisch mit seinem Fahrzeug in Richtung Schweizer Grenze. Dass die Drogen nicht in die Schweiz gelangten und es bei einem blossen «Anstaltentreffen» geblieben ist, ist nur dem Umstand geschuldet, dass D.________ durch die deutsche Polizei angehalten wurde. Die von der Verteidigung vorinstanzlich angeführten Bundesgerichtsentscheide stellen lediglich Beispielfälle dar;