13.3 Das Bundesgericht hat ein Anstaltentreffen in folgenden Fällen bejaht: - bei einer Täterin, die sich mit der Absicht des späteren Drogenverkaufs nach London begab, dort 1’000 LSD-Tabletten erwarb und die Ware anschliessend in die Schweiz schmuggelte, wo sie sie plangemäss portionenweise verkaufen wollte (BGE 104 IV 40 ff.); - bei einem Täter, der eine ganze Reihe von Vorkehren traf, um das von ihm geplante Heroingeschäft durchzuführen; er fuhr von der Schweiz nach Deutschland, um die Adresse von Lieferanten ausfindig zu machen; er reiste nach Italien, um mit Abnehmern zu verhandeln;