zierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, in denen es um Heroin ging, auftauchte (als Fahrer, Wohnungsvermittler oder Auftraggeber). Wie zuvor ausgeführt kann die Frage betreffend Anzahlung über 40'000.00 Euro offengelassen werden. Den restlich angeklagten Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.4. der Anklageschrift erachtet die Kammer nach dem Gesagten beweismässig als erstellt. III. Rechtliche Würdigung