dazu veranlasste, das Heroin im Personenwagen seiner Freundin zu transportieren, wobei er in Rüsselsheim (D) schliesslich angehalten wurde und das Heroin von der deutschen Polizei sichergestellt werden konnte. Dass der Beschuldigte im vorliegenden Strafverfahren im Übrigen «nur» im Zusammenhang mit Kokain verurteilt wurde, vermag nichts am überzeugenden Beweisergebnis zu ändern, zumal beim Beschuldigten ja auch das Muster von 3 Gramm Heroingemisch (2.7 Gramm im Tachoversteck) entdeckt wurde und der Name des Beschuldigten bereits in früheren Verfahren gegen albanische Touristen wegen qualifi-