1754 ff.); es kann vorab darauf verwiesen werden. Wie bereits ausgeführt, sind für das vorliegende Beweisergebnis insbesondere die objektiven Beweismittel massgeblich, und sie ergeben in Kombination mit den subjektiven Beweismitteln ein überzeugendes und schlüssiges Gesamtbild. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von D.________ ist davon auszugehen, dass er aufgrund seiner schwierigen finanziellen Lage auf der Suche nach einem Abnehmer für die rund 5 Kilogramm Heroingemisch in der Schweiz war. E.________ vermittelte ihm zu diesem Zweck den Beschuldigten als potentiellen Abnehmer der Drogen. D.__