Auch ist nicht ersichtlich, warum D.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten sollte, dafür gibt es keine Hinweise, im Gegenteil, die objektiven Beweise stützen die Schilderungen von D.________. D.________ wurde am 21.06.2018 von der 12. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt, da er mit rund 5 kg Heroin angehalten worden war. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 8 Monaten verurteilt.